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Teilnahmebedingungen an Lottotippgemeinschaften Deutsche-Gewinnspiele-Service GmbH Grundlage der von Deutsche-Gewinnspiele-Service GmbH ( im folgenden “Deutsche-Gewinnspiele“ genannt) angebotenen Dienste sind folgende Teilnahmebedingungen
1.Vertragsverhältnis
Die Spielteilnehmer bevollmächtigen die , FN 294944 t, mit Sitz in 1010
Wien, Kärntner Ring 12 im Namen eines jeden Spielteilnehmers
Tippgemeinschaften zu gründen und sämtliche rechtsgeschäftliche Handlungen
vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck dienen. Insbesondere bevollmächtigen
die Spielteilnehmer Deutsche-Gewinnspiele ausdrücklich, die Spieleinsätze auf Namen und
Rechnung der Tippgemeinschaften zu platzieren, die Spielscheine und
Quittungen sowie die Gewinne treuhändisch zu verwahren und die
Tippgemeinschaften gegenüber der Österreichischen Lotteriegesellschaft mbH (ÖLG)
sowie bei dem europäischen Lotterieveranstalter unter Mitwirkung der ÖLG zu
vertreten. Die nachfolgenden Bedingungen regeln sowohl das Verhältnis der
Mitspieler untereinander, als auch das der einzelnen Spielgemeinschaften und
der einzelnen Teilnehmer zu Deutsche-Gewinnspiele. Ein Spielvertrag kommt nur zwischen der
ÖLG und der Spielgemeinschaft zustande. Deutsche-Gewinnspiele ist lediglich Vermittler.
Angebote der "Euro-Win" gelten nur gegenüber mindestens 18¬jährigen
unbeschränkt Geschäftsfähigen. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich zu den
nachfolgenden Bedingungen.
Das Redaktionsteam, von Deutsche-Gewinnspiele-Service GmbH beauftragt, recherchiert Monat
für Monat exklusiv für Deutsche-Gewinnspiele-Mitspieler im Internet die besten
Gewinnspiele und trägt jeden Teilnehmer unter Angabe des richtigen
Lösungswortes, soweit dies erforderlich ist, monatlich bei durchschnittlich
200 der lukrativsten Gewinnspiele ein. Deutsche-Gewinnspiele-Service GmbH ist ein reines
Dienstleistungsunternehmen, das selbst keine Gewinnspiele veranstaltet
sondern lediglich den Service für den Gewinnspiel-Einschreibeservice
organisiert bzw. übernimmt.
2. Spielteilnahme
Der einzelne Mitspieler unterbreitet Deutsche-Gewinnspiele ein Angebot zum Beitritt in
eine oder mehrere Tippgemeinschaft/en (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts).
Ein Gesellschaftsvertrag kommt dann zustande, wenn der Mitspieler ein
Bestätigungsschreiben von Deutsche-Gewinnspiele erhält, in dem sein Beitritt bestätigt
wird. Mit Zustellung dieser Teilnahmebestätigung erwirbt jeder
Spielteilnehmer einen Anspruch auf jeden Gewinnanteil des Gesamtgewinns der
Tippgemeinschaft/en, welcher seinem jeweiligen Anteil am Einsatz seiner
Tippgemeinschaft/en entspricht.
Kommt der Vertrag durch direkten Abschluss unter Verwendung eines
Fernkommunikationsmittels (Telefon) zwischen Deutsche-Gewinnspiele und dem Spielteilnehmer
zustande, so ist dieser bereits ohne weitere schriftliche Bestätigung
rechtsgültig. Dieser Vertrag kann ohne Zustimmung von Deutsche-Gewinnspiele nicht
einseitig widerrufen werden. Gemäß der Bestimmung § 5f
Konsumentenschutzgesetz steht dem Spielteilnehmer kein Rücktrittsrecht zu,
da es sich um einen Vertrag der Wett- und Lotterie-Dienstleistung handelt.
3. Tippgemeinschaften, Spielvertrag
Das Mitspiel erfolgt in Anteilen an einer Tippgemeinschaft. Der Preis eines
Spielanteils an einer Tippgemeinschaft, die genaue Lottoart der Spielanteile
und die Anzahl der Spielteilnehmer je Tippgemeinschaft, ist dem jeweiligen
Spielangebot zu entnehmen. Jede Tippgemeinschaft spielt in jeder Spielrunde
(Ziehungstage Sonntag und/oder Mittwoch sowie Freitag) eines Kalendermonats,
im Namen und auf Rechnung aller Spielteilnehmer, die von Deutsche-Gewinnspiele erstellten
Computertipps im Lotto "6 aus 45" der ÖLG sowie "EuroMillionen Lotto 5 aus
50 und 2 aus 9" der europäischen Lotterieveranstalter unter Mitwirkung der
ÖLG. Der Spielvertrag kommt somit unmittelbar zwischen dem jeweiligen
Spielteilnehmer als Mitglied seiner Tippgemeinschaft und der ÖLG zustande.
Jeder Spielteilnehmer erwirbt entsprechend der von ihm bezahlten
Spieleinheiten anteilig Miteigentum an den Wettscheinen und Quittungen,
welche sich im Eigentum der jeweiligen Tippgemeinschaften befinden und von
Deutsche-Gewinnspiele treuhändisch verwahrt werden. Der Spieler unterwirft sich den
jeweils geltenden Spielbedingungen der ÖLG sowie den österreichischen
Spielbedingungen des EuroMillionen Lottos. Der Spieler nimmt zur Kenntnis,
dass die Ziehungen des EuroMillionen Lottos in Paris/Frankreich unter
Aufsicht der ÖLG durchgeführt werden. Deutsche-Gewinnspiele steht es frei, analog zu der
Erstellung der Tippgemeinschaften bei der Ziehung im Lotto 6 aus 45,
Tippgemeinschaften für die Ziehungen des EuroMillionen Lottos in der
entsprechenden Form zu gründen.
Deutsche-Gewinnspiele kann den Mitspieler im Wege eines hiermit vereinbarten
Leistungsbestimmungsrechtes auch in einer anderen (als der bestätigten)
Spielertippgemeinschaft mitspielen lassen, sofern die ursprünglich
vorgesehene Spielertippgemeinschaft nicht mehr die erforderliche,
vorgesehene Teilnehmerzahl aufweist. Deutsche-Gewinnspiele behält sich vor, eine System-
Änderung vorzunehmen, wenn Deutsche-Gewinnspiele ein nach eigener Einschätzung
verbessertes System einsetzten kann. Im Zeitraum eines Jahres kann Deutsche-Gewinnspiele
bis zu 16 Spielsysteme veranstalten, dies beinhaltet auch in unregelmäßigen
Abständen durchgeführte lukrative Sonderspiele.
Die Spielreihen und Spielsysteme werden ausschließlich von Deutsche-Gewinnspiele
entwickelt, ohne Einflussnahme der einzelnen Teilnehmer oder
Spielgemeinschaften. Ebenso wenig bestehen Ansprüche der Teilnehmer auf die
Zusammensetzung der Spielergemeinschaften.
Einzahlungsschluss für die Spielteilnahme ist 5 Tage vor der ersten
Lottoausspielung der Spielrunde. Entscheidender Zeitpunkt ist die
bankwirksame Buchung auf dem Konto von Deutsche-Gewinnspiele. Die Bezahlung des
Spieleinsatzes kann durch den Einsatz noch nicht ausgezahlter Gewinnanteile
des Mitspielers mittels Verrechnung erfolgen. Deutsche-Gewinnspiele ist bevollmächtigt,
gegebenenfalls entsprechend zu verfahren.
4. Beiträge zu Tippgemeinschaft, Kosten
Pro Spielanteil und Spielrunde hat der Spielteilnehmer im voraus, also
jedenfalls bis 5 Tage vor Beginn der ersten Spielrunde des jeweiligen
Kalendermonats, den Spielbeitrag zur Tippgemeinschaft zu entrichten bzw.
wird dieser per Lastschriftverfahren für die jeweilige Spielrunde eingezogen.
Dazu benötigt Deutsche-Gewinnspiele neben der Erlaubnis des Spielteilnehmers eine
Girokontoverbindung des Spielteilnehmers. Bei rechtzeitiger Bezahlung erhält
der Spielteilnehmer alle Tippreihen der Tippgemeinschaft/en an welcher (welchen)
er beteiligt ist, für den gesamten Kalendermonat zuzüglich der
Teilnahmebestätigung übermittelt. Bezahlt ein Spielteilnehmer seinen Beitrag
nicht rechtzeitig ein, wird dieser Beitrag automatisch für den nächsten
Kalendermonat verwendet und der Spielteilnehmer erhält oben genannte
Tippreihen zuzüglich der Teilnahmebestätigung zum nächsten Kalendermonat.
Bezahlt ein Spielteilnehmer seinen Beitrag überhaupt nicht ein, ist Deutsche-Gewinnspiele
berechtigt, die Spielteilnahme für den jeweiligen Kalendermonat auszusetzen
oder die Spieleinheit(en) selbst zu bezahlen, wobei der Spielteilnehmer
jedenfalls keinen Gewinnanspruch erlangt.
In jedem Beitrag zur Tippgemeinschaft sind der Spieleinsatz sowie sämtliche
Kosten (Systemerstellung, Porto, Mehrwertsteuer, EDV-Kosten) enthalten.
Ausdrücklich nicht enthalten sind vom Spielteilnehmer verursachte
Mehrgebühren für nicht geleistete Beiträge zur Tippgemeinschaft,
insbesondere die Gebühren für Rücklastschriften, welche zusätzlich berechnet
werden.
5. Gewinnaufteilung / Gewinnauszahlung
Die dem Spielteilnehmer übermittelten Tippreihen dienen diesem zur
Gewinnkontrolle. Sämtliche Einzelgewinne werden unter den Spielteilnehmern
einer Tippgemeinschaft im Verhältnis der Beiträge zur Tippgemeinschaft
anteilig aufgeteilt. Die Summe aller Gewinne während einer Spielperiode wird
nach Ablauf des jeweiligen Spielperiode für jeden Spielteilnehmer
entsprechend seines (seiner) Gewinnanteil (Gewinnanteile) detailliert
abgerechnet und zur Gänze ausbezahlt. Zwecks Kontrolle erhält jeder
Spielteilnehmer nach der Spielperiode eine Gewinnabrechnung. Diese enthält
die Gewinnbeträge der einzelnen Ausspielungen der vergangenen Spielperiode,
den Gesamtgewinn einer Spielgemeinschaft sowie den persönlichen Anteil des
jeweiligen Mitspielers am Gewinn seiner Spielgemeinschaft.
Gegen diese Gewinnübersicht sowie Kontomitteilung hat der Spielteilnehmer
das Recht 14 Tage schriftlich gegenüber Deutsche-Gewinnspiele Widerspruch zu erheben,
andernfalls diese inhaltlich als an- erkannt gelten. Die Auszahlung der
Gewinne erfolgt unmittelbar durch Deutsche-Gewinnspiele per Überweisung oder Übersendung
eines Schecks an die vom Spielteilnehmer zuletzt bekannt gegebene Adresse.
Nicht zustellbare Gewinnansprüche werden 6 Monate von Deutsche-Gewinnspiele treuhändisch
verwahrt. Nach Ablauf der 6 Monate erlischt der Anspruch des
Spielteilnehmers auf den Gewinn.
6. Spieldauer, Kündigung des Vertragsverhältnisses
Die Mindestspieldauer beträgt eine Spielperiode. Die Spielteilnahme
verlängert sich automatisch um einen weiteren Kalendermonat, wenn der
Spielteilnehmer nicht bis zum 15. eines Kalendermonats von seinem
Kündigungsrecht Gebrauch macht. Eine Kündigung kann ohne Angabe von Gründen
per Brief, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Eine verspätet eingebrachte
Kündigung erlangt erst zum darauf folgenden Monatsende Rechtswirksamkeit.
7. Garantieerklärung, Haftung
Deutsche-Gewinnspiele steht gegenüber den Tippgemeinschaften für eine ordnungsgemäße
Abwicklung der Treuhandschaft und Abrechnung der Gewinne ein und haftet für
alle Schäden, die sie im Rahmen ihrer Serviceleistungen entsprechend dieser
Teilnahmebedingungen schuldhaft verursacht hat. Im Übrigen haftet Deutsche-Gewinnspiele
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, insbesondere dann, wenn die zum
Einsatz gebrachten automatisationsunterstützenden Geräte (Computer)
fehlerhaft arbeiten. Soweit ein Schaden des Spielteilnehmers weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig von Deutsche-Gewinnspiele herbeigeführt wurde, ist die
vertragliche Haftung auf das 10fache des Beitrags zur Tippgemeinschaft pro
Kalendermonat beschränkt.
8. Datenschutz
Spielteilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass ihre Daten über EDV gespeichert
und von Deutsche-Gewinnspiele verarbeitet werden. Deutsche-Gewinnspiele verpflichtet sich, die
Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung zu
wahren. Die Bekanntgabe von Daten, insbesondere von Namen, Anschrift,
Spielbeiträgen und Gewinnen, erfolgen ausschließlich nach vorheriger
schriftlicher Einwilligung des Spielteilnehmers.
9. Anschriften und Bankverbindungen
Der Mitspieler hat Deutsche-Gewinnspiele Änderungen seiner Anschrift, seiner
Kontoverbindung oder sonstige Änderungen von Daten unverzüglich mitzuteilen.
Schriftliche Mitteilungen von Deutsche-Gewinnspiele an die letzte bekannt gewordene
Adresse des Mitspielers gelten drei Tage nach Aufgabe zur Post als
zugegangen, es sei denn, sie sind von äußerst hochgradiger Bedeutung für den
Mitspieler.
10. Sonstiges
Der Spielteilnehmer wurde ausdrücklich gemäß § 5 c Konsumentenschutzgesetz
vor Vertragsabschluss über die dort angeführten Informationspflichten
aufgeklärt. Eine Änderung des Vertragsgegenstandes infolge geänderter
rechtlicher Rahmenbedingungen oder technischer Erfordernisse bleibt
vorbehalten. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Teilnahmebedingungen.
Der Spielteilnehmer anerkennt die AGB in der jeweils geltenden Form, diese
sind Vertragsbestandteil. Sollten einzelne Regelungen dieser
Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die ganz oder
teilweise unwirksame Regelung wird sodann durch eine Regelung ersetzt, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
Dies gilt auch, sofern sich im Vertrag eine regelungsbedürftige Lücke
ergeben sollte. Als Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten wird das sachlich
zuständige Gericht am Sitz der Gesellschaft Deutsche-Gewinnspiele vereinbart.
11. Schlussbestimmungen Soweit in den vorstehenden Bestimmungen nichts Gegenteiliges festgelegt wird, gelten für die Spielverträge im übrigen die Spielbedingungen für Lotto "6 aus 45" sowie "EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 9" in der letztgültigen Fassung, welche nach Bewilligung durch den Bundesminister für Finanzen im Amtsblatt zur Wienerzeitung verlautbart werden und an dem dieser Verlautbarung folgenden Tag in Kraft treten. Wien, im August 2007 |