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Teilnahmebedingungen an Lottotippgemeinschaften Deutsche-Gewinnspiele-Service GmbH


Grundlage der von Deutsche-Gewinnspiele-Service GmbH ( im folgenden “Deutsche-Gewinnspiele“ genannt) angebotenen Dienste sind folgende Teilnahmebedingungen

 

1.Vertragsverhältnis 
 

Die Spielteilnehmer bevollmächtigen die , FN 294944 t, mit Sitz in 1010 Wien, Kärntner Ring 12 im Namen eines jeden Spielteilnehmers Tippgemeinschaften zu gründen und sämtliche rechtsgeschäftliche Handlungen vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck dienen. Insbesondere bevollmächtigen die Spielteilnehmer Deutsche-Gewinnspiele ausdrücklich, die Spieleinsätze auf Namen und Rechnung der Tippgemeinschaften zu platzieren, die Spielscheine und Quittungen sowie die Gewinne treuhändisch zu verwahren und die Tippgemeinschaften gegenüber der Österreichischen Lotteriegesellschaft mbH (ÖLG) sowie bei dem europäischen Lotterieveranstalter unter Mitwirkung der ÖLG zu vertreten. Die nachfolgenden Bedingungen regeln sowohl das Verhältnis der Mitspieler untereinander, als auch das der einzelnen Spielgemeinschaften und der einzelnen Teilnehmer zu Deutsche-Gewinnspiele. Ein Spielvertrag kommt nur zwischen der ÖLG und der Spielgemeinschaft zustande. Deutsche-Gewinnspiele ist lediglich Vermittler. Angebote der "Euro-Win" gelten nur gegenüber mindestens 18¬jährigen unbeschränkt Geschäftsfähigen. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. 
 

Das Redaktionsteam, von Deutsche-Gewinnspiele-Service GmbH beauftragt, recherchiert Monat für Monat exklusiv für Deutsche-Gewinnspiele-Mitspieler im Internet die besten Gewinnspiele und trägt jeden Teilnehmer unter Angabe des richtigen Lösungswortes, soweit dies erforderlich ist, monatlich bei durchschnittlich 200 der lukrativsten Gewinnspiele ein. Deutsche-Gewinnspiele-Service GmbH ist ein reines Dienstleistungsunternehmen, das selbst keine Gewinnspiele veranstaltet sondern lediglich den Service für den Gewinnspiel-Einschreibeservice organisiert bzw. übernimmt. 
 

2. Spielteilnahme 
 

Der einzelne Mitspieler unterbreitet Deutsche-Gewinnspiele ein Angebot zum Beitritt in eine oder mehrere Tippgemeinschaft/en (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts). Ein Gesellschaftsvertrag kommt dann zustande, wenn der Mitspieler ein Bestätigungsschreiben von Deutsche-Gewinnspiele erhält, in dem sein Beitritt bestätigt wird. Mit Zustellung dieser Teilnahmebestätigung erwirbt jeder Spielteilnehmer einen Anspruch auf jeden Gewinnanteil des Gesamtgewinns der Tippgemeinschaft/en, welcher seinem jeweiligen Anteil am Einsatz seiner Tippgemeinschaft/en entspricht.
 

Kommt der Vertrag durch direkten Abschluss unter Verwendung eines Fernkommunikationsmittels (Telefon) zwischen Deutsche-Gewinnspiele und dem Spielteilnehmer zustande, so ist dieser bereits ohne weitere schriftliche Bestätigung rechtsgültig. Dieser Vertrag kann ohne Zustimmung von Deutsche-Gewinnspiele nicht einseitig widerrufen werden. Gemäß der Bestimmung § 5f Konsumentenschutzgesetz steht dem Spielteilnehmer kein Rücktrittsrecht zu, da es sich um einen Vertrag der Wett- und Lotterie-Dienstleistung handelt. 
 

3. Tippgemeinschaften, Spielvertrag 
 

Das Mitspiel erfolgt in Anteilen an einer Tippgemeinschaft. Der Preis eines Spielanteils an einer Tippgemeinschaft, die genaue Lottoart der Spielanteile und die Anzahl der Spielteilnehmer je Tippgemeinschaft, ist dem jeweiligen Spielangebot zu entnehmen. Jede Tippgemeinschaft spielt in jeder Spielrunde (Ziehungstage Sonntag und/oder Mittwoch sowie Freitag) eines Kalendermonats, im Namen und auf Rechnung aller Spielteilnehmer, die von Deutsche-Gewinnspiele erstellten Computertipps im Lotto "6 aus 45" der ÖLG sowie "EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 9" der europäischen Lotterieveranstalter unter Mitwirkung der ÖLG. Der Spielvertrag kommt somit unmittelbar zwischen dem jeweiligen Spielteilnehmer als Mitglied seiner Tippgemeinschaft und der ÖLG zustande. Jeder Spielteilnehmer erwirbt entsprechend der von ihm bezahlten Spieleinheiten anteilig Miteigentum an den Wettscheinen und Quittungen, welche sich im Eigentum der jeweiligen Tippgemeinschaften befinden und von Deutsche-Gewinnspiele treuhändisch verwahrt werden. Der Spieler unterwirft sich den jeweils geltenden Spielbedingungen der ÖLG sowie den österreichischen Spielbedingungen des EuroMillionen Lottos. Der Spieler nimmt zur Kenntnis, dass die Ziehungen des EuroMillionen Lottos in Paris/Frankreich unter Aufsicht der ÖLG durchgeführt werden. Deutsche-Gewinnspiele steht es frei, analog zu der Erstellung der Tippgemeinschaften bei der Ziehung im Lotto 6 aus 45, Tippgemeinschaften für die Ziehungen des EuroMillionen Lottos in der entsprechenden Form zu gründen. 
 

Deutsche-Gewinnspiele kann den Mitspieler im Wege eines hiermit vereinbarten Leistungsbestimmungsrechtes auch in einer anderen (als der bestätigten) Spielertippgemeinschaft mitspielen lassen, sofern die ursprünglich vorgesehene Spielertippgemeinschaft nicht mehr die erforderliche, vorgesehene Teilnehmerzahl aufweist. Deutsche-Gewinnspiele behält sich vor, eine System- Änderung vorzunehmen, wenn Deutsche-Gewinnspiele ein nach eigener Einschätzung verbessertes System einsetzten kann. Im Zeitraum eines Jahres kann Deutsche-Gewinnspiele bis zu 16 Spielsysteme veranstalten, dies beinhaltet auch in unregelmäßigen Abständen durchgeführte lukrative Sonderspiele. 
 

Die Spielreihen und Spielsysteme werden ausschließlich von Deutsche-Gewinnspiele entwickelt, ohne Einflussnahme der einzelnen Teilnehmer oder Spielgemeinschaften. Ebenso wenig bestehen Ansprüche der Teilnehmer auf die Zusammensetzung der Spielergemeinschaften. 
 

Einzahlungsschluss für die Spielteilnahme ist 5 Tage vor der ersten Lottoausspielung der Spielrunde. Entscheidender Zeitpunkt ist die bankwirksame Buchung auf dem Konto von Deutsche-Gewinnspiele. Die Bezahlung des Spieleinsatzes kann durch den Einsatz noch nicht ausgezahlter Gewinnanteile des Mitspielers mittels Verrechnung erfolgen. Deutsche-Gewinnspiele ist bevollmächtigt, gegebenenfalls entsprechend zu verfahren. 
 

4. Beiträge zu Tippgemeinschaft, Kosten 
 

Pro Spielanteil und Spielrunde hat der Spielteilnehmer im voraus, also jedenfalls bis 5 Tage vor Beginn der ersten Spielrunde des jeweiligen Kalendermonats, den Spielbeitrag zur Tippgemeinschaft zu entrichten bzw. wird dieser per Lastschriftverfahren für die jeweilige Spielrunde eingezogen. Dazu benötigt Deutsche-Gewinnspiele neben der Erlaubnis des Spielteilnehmers eine Girokontoverbindung des Spielteilnehmers. Bei rechtzeitiger Bezahlung erhält der Spielteilnehmer alle Tippreihen der Tippgemeinschaft/en an welcher (welchen) er beteiligt ist, für den gesamten Kalendermonat zuzüglich der Teilnahmebestätigung übermittelt. Bezahlt ein Spielteilnehmer seinen Beitrag nicht rechtzeitig ein, wird dieser Beitrag automatisch für den nächsten Kalendermonat verwendet und der Spielteilnehmer erhält oben genannte Tippreihen zuzüglich der Teilnahmebestätigung zum nächsten Kalendermonat. Bezahlt ein Spielteilnehmer seinen Beitrag überhaupt nicht ein, ist Deutsche-Gewinnspiele berechtigt, die Spielteilnahme für den jeweiligen Kalendermonat auszusetzen oder die Spieleinheit(en) selbst zu bezahlen, wobei der Spielteilnehmer jedenfalls keinen Gewinnanspruch erlangt. 
 

In jedem Beitrag zur Tippgemeinschaft sind der Spieleinsatz sowie sämtliche Kosten (Systemerstellung, Porto, Mehrwertsteuer, EDV-Kosten) enthalten. Ausdrücklich nicht enthalten sind vom Spielteilnehmer verursachte Mehrgebühren für nicht geleistete Beiträge zur Tippgemeinschaft, insbesondere die Gebühren für Rücklastschriften, welche zusätzlich berechnet werden. 
 

5. Gewinnaufteilung / Gewinnauszahlung 
 

Die dem Spielteilnehmer übermittelten Tippreihen dienen diesem zur Gewinnkontrolle. Sämtliche Einzelgewinne werden unter den Spielteilnehmern einer Tippgemeinschaft im Verhältnis der Beiträge zur Tippgemeinschaft anteilig aufgeteilt. Die Summe aller Gewinne während einer Spielperiode wird nach Ablauf des jeweiligen Spielperiode für jeden Spielteilnehmer entsprechend seines (seiner) Gewinnanteil (Gewinnanteile) detailliert abgerechnet und zur Gänze ausbezahlt. Zwecks Kontrolle erhält jeder Spielteilnehmer nach der Spielperiode eine Gewinnabrechnung. Diese enthält die Gewinnbeträge der einzelnen Ausspielungen der vergangenen Spielperiode, den Gesamtgewinn einer Spielgemeinschaft sowie den persönlichen Anteil des jeweiligen Mitspielers am Gewinn seiner Spielgemeinschaft. 
 

Gegen diese Gewinnübersicht sowie Kontomitteilung hat der Spielteilnehmer das Recht 14 Tage schriftlich gegenüber Deutsche-Gewinnspiele Widerspruch zu erheben, andernfalls diese inhaltlich als an- erkannt gelten. Die Auszahlung der Gewinne erfolgt unmittelbar durch Deutsche-Gewinnspiele per Überweisung oder Übersendung eines Schecks an die vom Spielteilnehmer zuletzt bekannt gegebene  Adresse. Nicht zustellbare Gewinnansprüche werden 6 Monate von Deutsche-Gewinnspiele treuhändisch verwahrt. Nach Ablauf der 6 Monate erlischt der Anspruch des Spielteilnehmers auf den Gewinn. 
 

6. Spieldauer, Kündigung des Vertragsverhältnisses 
 

Die Mindestspieldauer beträgt eine Spielperiode. Die Spielteilnahme verlängert sich automatisch um einen weiteren Kalendermonat, wenn der Spielteilnehmer nicht bis zum 15. eines Kalendermonats von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht. Eine Kündigung kann ohne Angabe von Gründen per Brief, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Eine verspätet eingebrachte Kündigung erlangt erst zum darauf folgenden Monatsende Rechtswirksamkeit. 
 

7. Garantieerklärung, Haftung 
 

Deutsche-Gewinnspiele steht gegenüber den Tippgemeinschaften für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Treuhandschaft und Abrechnung der Gewinne ein und haftet für alle Schäden, die sie im Rahmen ihrer Serviceleistungen entsprechend dieser Teilnahmebedingungen schuldhaft verursacht hat. Im Übrigen haftet Deutsche-Gewinnspiele nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, insbesondere dann, wenn die zum Einsatz gebrachten automatisationsunterstützenden Geräte (Computer) fehlerhaft arbeiten. Soweit ein Schaden des Spielteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Deutsche-Gewinnspiele herbeigeführt wurde, ist die vertragliche Haftung auf das 10fache des Beitrags zur Tippgemeinschaft pro Kalendermonat beschränkt. 
 

8. Datenschutz 
 

Spielteilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass ihre Daten über EDV gespeichert und von Deutsche-Gewinnspiele verarbeitet werden. Deutsche-Gewinnspiele verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung zu wahren. Die Bekanntgabe von Daten, insbesondere von Namen, Anschrift, Spielbeiträgen und Gewinnen, erfolgen ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Einwilligung des Spielteilnehmers. 
 

9. Anschriften und Bankverbindungen 
 

Der Mitspieler hat Deutsche-Gewinnspiele Änderungen seiner Anschrift, seiner Kontoverbindung oder sonstige Änderungen von Daten unverzüglich mitzuteilen. Schriftliche Mitteilungen von Deutsche-Gewinnspiele an die letzte bekannt gewordene Adresse des Mitspielers gelten drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugegangen, es sei denn, sie sind von äußerst hochgradiger Bedeutung für den Mitspieler. 
 

10. Sonstiges 
 

Der Spielteilnehmer wurde ausdrücklich gemäß § 5 c Konsumentenschutzgesetz vor Vertragsabschluss über die dort angeführten Informationspflichten aufgeklärt. Eine Änderung des Vertragsgegenstandes infolge geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen oder technischer Erfordernisse bleibt vorbehalten. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Teilnahmebedingungen. Der Spielteilnehmer anerkennt die AGB in der jeweils geltenden Form, diese sind Vertragsbestandteil. Sollten einzelne Regelungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird sodann durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Dies gilt auch, sofern sich im Vertrag eine regelungsbedürftige Lücke ergeben sollte. Als Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Gesellschaft Deutsche-Gewinnspiele vereinbart. 
 

11. Schlussbestimmungen 
 

Soweit in den vorstehenden Bestimmungen nichts Gegenteiliges festgelegt wird, gelten für die Spielverträge im übrigen die Spielbedingungen für Lotto "6 aus 45" sowie "EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 9" in der letztgültigen Fassung, welche nach Bewilligung durch den Bundesminister für Finanzen im Amtsblatt zur Wienerzeitung verlautbart werden und an dem dieser Verlautbarung folgenden Tag in Kraft treten.

Wien, im August 2007